- Aufträge kommen immer mit Angebot und Angebotsannahme zustande. Weitere Vereinbarungen werden im Einzelnen im Prozess der Angebotserstellung mit dem Kunden besprochen und erarbeitet.
- Das Urheberrecht an Textbausteinen, graphischen Darstellungen und Arbeitsergebnisse, die vom Ingenieurbüro Klotsche erstellt werden, gehen nicht in das Eigentum des Auftraggebers über. Das Ingenieurbüro Klotsche behält das Recht, unspezifische, nicht kundenbezogene graphische Darstellungen und Textbausteine uneingeschränkt weiter zu verwenden, wenn sie dem öffentlich zugänglichen Stand der Technik entsprechen. Dabei wird darauf geachtet, dass keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
- Der Auftraggeber darf die Machbarkeitsstudien gewerblich und privat weitergeben und frei verwenden. Das Urheberrecht bleibt aber beim Autor der Machbarkeitsstudie. Eine Publikation oder Weitergabe der Machbarkeitsstudie oder von Teilen davon, darf nur mit Nennung des Autors in Form einer Quellenangabe geschehen, so dass der Leser der veröffentlichten oder weitergegebenen Teile der Machbarkeitsstudie die Herkunft dieser Teile nachvollziehen kann.
- Das Ingenieurbüro Klotsche haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die von ihm in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie oder Teile davon veröffentlicht.
- Das Urheberrecht an den Arbeitsergebnissen, die vom Ingenieurbüro Klotsche erstellt werden, gehen nicht in das exklusive Eigentum des Auftraggebers über. Das Ingenieurbüro Klotsche sowie auch der Auftraggeber haben das Recht, die Arbeitsergebnisse in ihren Erfahrungsschatz aufzunehmen und dadurch die eigenen Kompetenzen zu erweitern.